Anlagennutzung

Bedingung der Anlagennutzung:

  • Anlagennutzungsgebühren € 25,00 pro Pferd und Monat
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Anlagennutzung
    ist Anmeldung zur Anlagennutzung.
    Die Anmeldung ist für jeden verpflichtend und hat schriftlich zu erfolgen!
    Der Monatsbeitrag ist im Voraus zum Monatsersten zu entrichten und wird gem. des beiliegenden SEPA-Lastschriftmandats
    durch den RV Bliestal e. V. eingezogen.
  • Jeder Pferde- Eigentümer -Besitzer und -Reiter muss eine Mitgliedschaft im RV Bliestal e. V. abschließen.
    Nichtmitgliedern ist die Anlagennutzung nicht gestattet!
    Ausnahme: Genehmigte Reitkurse
  • Listen der berechtigten Anlagennutzer werden ab Januar im Schaukasten veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
    Alle Nichtberechtigten müssen auf Anordnung die Anlage sofort verlassen.
  • Arbeitsstunden: 2 pro Monat
    Sollten die Arbeitsstunden nicht erbracht werden, ist eine Ausgleichszahlung pro nicht geleisteter Arbeitsstunde von € 10,00 zu entrichten.
  • An jeden Anlagennutzer wird zu Jahresbeginn eine Arbeitsstundenkarte ausgegeben.
    Die Arbeitsstundenkarten sind in der Geschäftsstelle des Reiterverein Bliestal e. V. erhältlich.
    Eintragungsberechtigt und zeichnungsberechtigt sind die Vorstandsmitglieder.
    Zur Abstimmung der Arbeitszeitkonten, sind die Nachweis-
    karten zum Jahresende zwischen dem 15. und 20.12. in der
    Geschäftsstelle einzureichen.
  • Pferdeeinstellerverträge
    Der Preis für die Anlagennutzung ist bereits im monatlichen Vollpensionspreis enthalten. Eine separate Anmeldung muss im Falle eines Einstellervertrages

Unsere Geschäftsstelle

Ansprechpartner

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